Satzerhöhung MwSt ab 1.1.2024 - das muss ich wissen

Wir haben im letzten Herbst 2022 die AHV21 Stabilisierung und Reform angenommen. Diese beinhaltet u.a eine MwSt-Satzerhöhung für Leistungen und Lieferungen ab 1.1.2024.

Es gilt neu:

  • Normalsatz von 8.1%
  • Reduzierten Satz 2.6%
  • Sondersatz Beherbergung  3.8%

 

Die Saldosteuersätze erhalten je nach Branche ebenfalls Erhöhungen. 

Wir haben alle Sätze und die rechtlichen Ausführungen hier zusammengefasst.

Finden Sie hier die Details für die Anpassung einer lokalen Datenbank.

Mit dem neuen Jahresrelease 20 von shakehands Kontor 2023 haben wir die Vorlagen angepasst. Im Minorrelease 20.4.2 im Sommer 2023 haben wir die aktuellen MwSt-Formulare und die digitalen XML Formulare freigegeben.

Somit können Sie ab sofort mit dem neuen Jahresrelease die Vorbereitungsarbeiten für 2024 vorbereiten und die neuen Formualre 2024 nutzen. Wenn Sie schon heute Rechnungen mit Leistungsdatum für 2024 verrechnen, müssen Sie die MwSt-Satzanpassungen in Steuersätzen und Konten sofort vornehmen. 

Finden Sie hier eine Anleitung für die Aktualisierung der Daten. In der Regel müssen via eine geeignete Vorlage die MwSt-Sätze importieren und aktualisieren, dann die Automatikkonten im Kontenplan für die MwSt ergänzen. Dann können die Steuersätze in diesen Bereich kontrolliert und wo notwendig ergänzt werden. Wechseln sie nun in den Kontenplan und ergänzen Sie hier die Vorlagen der Steuersätze und die MwSt-Kennzeichen ab 1.1.2024. Beachten sie abschliessend, wo notwendig die Buchungsvorlagen oder andere Vorlagen mit dem neuen Steuersatz anzupassen. Der Ablauf ist im obigen Links mit Tipps und in einzelnen Schritten beschrieben. 

 

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