Jahresübergang und Rechnungen abgrenzen

Für den grössten Teil unserer Anwender ist der 31.12. eines Jahres auch gleichzeitig der Bilanzstichtag der eigenen Firma. Zum Bilanzstichtag wird der Jahresabschluss erstellt.

Wenn Ausgaben, Aufwendungen, Einnahmen oder Erträge zeitlich über den Stichtag hinaus gelten, wird zum Stichtag ein Rechnungsabgrenzungsposten „RAP“ notwendig. Er sorgt für eine zeitlich richtige Einordnung der Geschäftszahlen für das Jahresabschlussergebnis. Eine Rechnungsabgrenzung ist laut gesetzlich vorgeschrieben.

Ein Beispiel dafür kann ein Versicherungsvertrag (Kreditor) sein. Ist der Vertrag zum 01.05. abgeschlossen worden, gehören anteilig acht Monate der zu zahlenden Jahresprämie in das alte Jahr und vier Monate in das neue Jahr. Hier wird zum Bilanzstichtag ein Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite gebildet.

Sie buchen zum 31.12. die RAP CHF 400.-  Aktive Rechnungsabgrenzung an Versicherungen. AM 1.1. Lösen Sie dann diesen Posten wieder Versicherungen an Aktive Rechnungsabgrenzung zurück.

Die Mehwertsteuern (Vorsteuer oder Umsatzsteuer) wird in der ersten Buchung fällig und verbucht. Somit sind die transitorischen Abgrenzungen immer ohne Steuersätze zu buchen. 

Sollten Einnahmen oder Ausgaben vor dem Bilanzstichtag geleistet werden, die erst nach dem Stichtag erfolgswirksam werden, so sind diese als transitorische Rechnungsabgrenzung zu behandeln.

Antizipative Rechnungsabgrenzungen sind Erträge und Aufwendungen, die noch nicht geleistet wurden, aber bereits in das Abschlussgeschäftsjahr gehören.

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    Angetan bin ich vom Modul Bankauszug: Hier kann ich einfach die elektronischen Bankumsatzdaten in meine Fibu importieren.